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Herstellergarantie

Beim Kauf eines neuen Bold Fahrrades bei einem autorisierten Bold Händler gewährt SCOTT Sports SA eine Herstellergarantie gemäss den nachfolgenden Bestimmungen.

Bedingungen

Die Herstellergarantie steht nur dem Erstkäufer eines Bold Fahrrades zu, der dieses bei einem autorisierten Bold Händler erworben hat.

Dauer

Die Herstellergarantie entsteht ab Kaufdatum für die Dauer von fünf Jahren auf Rahmen und Hinterbauten. Die Garantiedauer reduziert sich auf drei Jahre, wenn das Bold Fahrrad nicht mindestens einmal jährlich durch einen autorisierten Bold Händler gewartet wird. Eine Wartung hat gemäss der Wartungsanleitung im Bold Handbuch zu erfolgen und ist dort durch den Stempel und Unterschrift des autorisierten Bold Händlers zu belegen.

Bei Rahmen und Hinterbauten von Fahrradmodellen der Kategorie 5 ist die Dauer der Herstellergarantie auf zwei Jahre begrenzt.

Wird ein Mangel am Bold Fahrrad im Rahmen eines Garantie- oder Gewährleistungsanspruches behoben, so verlängert sich die Dauer der Herstellergarantie nicht. Die Herstellergarantie endet, wenn der Erstkäufer das Eigentum am Bold Fahrrad an eine Drittperson überträgt.

Geltendmachung

Die Herstellergarantie wird von der SCOTT Sports SA, Route du Crochet 11, 1762 Givisiez, Schweiz gewährt. Der Käufer hat nach dem Kauf das Bold Fahrrad umgehend zu prüfen und offene Mängel sofort seinem autorisierten Bold Händler schriftlich anzuzeigen. Versteckte Mängel sind sofort nach ihrer Entdeckung anzuzeigen. Bei einem Garantieanspruch ist das Bold Fahrrad einem autorisierten Bold Händler zu übergeben. Dieser wird sich mit Bold zwecks Mangelbehebung in Verbindung setzen. Die Geltendmachung eines Garantieanspruchs bedingt immer die Vorlage des Originalkaufbeleges sowie der Wartungsnachweise im Bold Handbuch.

Leistung von Bold im Garantiefall

Im Garantiefall repariert Bold nach eigener Wahl den Mangel oder ersetzt das mangelhafte Produkt mit einem Produkt ähnlicher Güte, wobei Farb- und Modellabweichungen möglich sind. Sofern eine Reparatur oder ein Ersatz nicht möglich ist, erfolgt eine Kaufpreisrückerstattung unter Anrechnung gehabter Nutzung. Bold ist berechtigt, Dritte mit der Mangelbehebung zu beauftragen.

Garantieausschluss

Die Herstellergarantie gilt ausschliesslich für Rahmen, Hinterbauten und Starrgabeln von Bold Fahrrädern. Fahrradkomponenten sind von dieser Herstellergarantie ausgeschlossen.

Die Herstellergarantie gilt nicht für normale Abnutzung und üblichen Verschleiss, Beschädigungen, die durch Unfälle oder andere übermässige Krafteinwirkungen auf das Bold Fahrrad verursacht wurden, Korrosion, unsachgemässe Wartung, fehlerhafte Montage und Montage von ungeeigneten Komponenten oder Zubehörteilen sowie kosmetische Mängel, beispielsweise an der Lackierung.

Die Herstellergarantie gilt nicht für Bold Fahrräder, die in einem Verleihbetrieb eingesetzt wurden.

Übriges

Diese Bestimmungen zur Herstellergarantie gelten für alle Bold Fahrräder ab Modelljahr 2022. Die Gewährleistungsrechte des Käufers und Garantien von Komponentenherstellern (Shimano, SRAM etc.) bleiben von dieser Herstellergarantie unberührt.

Gerichtsstand für alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit dieser Herstellergarantie ist Fribourg, Schweiz. Diese Herstellergarantie unterliegt Schweizer Recht unter Ausschluss aller Normen, die auf ausländisches Recht verweisen.